Die hier folgenden Konditionen und Bedingungen gelten als
Veranstaltungsbedingungen der CloudCon / TecCon 2019.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

Diese Veranstaltungsbedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem
Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmern. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Sicherheitsmaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines (entsprechend kenntlich gemachten) Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von den hierzu ermächtigten Mitarbeitern des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung

  1. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich und nur für den nach § 14 BGB (Unternehmer) definierten Personenkreis zulässig.
  2. Die Anmeldung kann ausschließlich online über das entsprechende Web-Formular im Internet erfolgen. Schriftliche Anmeldungen per Post, Telefax oder E-Mail werden nicht angenommen.
  3. Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 700 Teilnehmern. Das späteste Anmeldedatum ist der 22.11.2019. Anmeldungen, die nach Überschreiten des Limits bzw. nach Ablauf des spätesten Anmeldedatums eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Vertragsstrafe, Rückerstattung

  1. Zahlungen können nur online, per Rechnung, per Kreditkarte oder per PayPal via einmaliger Lastschrift oder Kreditkarte erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen.
  2. Alle Preise auf unserer Webseite sind exklusive 19% MWSt. Alle Tickets enthalten die Buchungsgebühren für den Ticketdienstleister.
  3. Bei Falschangaben während der Registrierung für die CloudCon/TecCon 2019, insbesondere aber nicht ausschließlich über den Teilnehmerstatus, wird eine Vertragsstrafe von EUR 1.000,00 zzgl. USt. fällig.
  4. Unternehmer nach § 14 BGB erhalten ein gesondertes Widerrufsrecht wie folgt: Kostenfrei stornierbar bis 30.09.2019. Bei Stornierung zwischen 01.10.2019 und 31.10.2019 Erstattung von 50% des Ticketpreises.
    Stornierungen ab 01.11.2019 sind nicht möglich.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle von höherer Gewalt oder wegen erheblicher Erhöhung der Risiken, bei unvorhergesehenen politischen sowie wirtschaftlichen Gründen, die CloudCon/TecCon 2019 abzusagen. Der Veranstalter und die Organisatoren behalten sich vor, den Termin zu ändern oder den Event abzusagen, wenn nicht genügend Teilnehmer angemeldet sind. Wenn der Event abgesagt wird, erhalten alle Teilnehmer den vollen Kaufpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche an den Veranstalter sind nicht möglich.
    Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Durchführungsortes bleiben vorbehalten. Im Falle gravierender Änderungen versuchen wir, sämtliche Teilnehmer frühzeitig zu informieren.
  6. Um ein Ticket auf einen anderen Besucher übertragen zu lassen, kontaktieren Sie uns bitte, und teilen Sie uns die Anmeldenamen des neuen und alten Ticketinhabers mit. Änderungen sind nur bis 14 Tage vor dem Event möglich, danach ist eine Ticketübertragung leider nicht mehr möglich.

§ 5 Haftungsausschluss

  1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zum Schadenersatz gegenüber dem Teilnehmer.
  2. Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf schuldhaften Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte im Fall der durch diese von dem Teilnehmer verwahrten Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
  4. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen zur CloudCon/TecCon 2019 ab. Der Versicherungsschutz ist Sache jedes Teilnehmers.

§ 6 Datenerhebung und –verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit der Anmeldung und in diesem Umfang willigt der Teilnehmer in die Speicherung ein.
  2. Die gemäß § 6 Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Firma/Organisation, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sofern angegeben) werden an die Platinumsponsoren zu Zwecken der Kontaktaufnahme weitergegeben. In diesem Rahmen willigt der Teilnehmer mit der Anmeldung außerdem in die Weitergabe dieser Daten ein.
  3. Sämtliche Rechte der für die CloudCon/TecCon 2019 abgegebenen Unterlagen verbleiben vollumfänglich bei den Organisatoren bzw. bei den Referenten/ Urhebern. Die Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht zur unautorisierten Weitergabe oder Veröffentlichung freigegeben.

§ 7 Bild- und Videoaufnahmen

  1. Im Rahmen des Events fertigen wir zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken der DCUG, der textor IT sowie der Platinumsponsoren der Veranstaltung einverstanden. Die Aufnahmen können vom Veranstalter und den Platinumsponsoren ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
  2. Wenn Sie selbst Fotos oder Notizen während der Konferenz machen, würden wir uns freuen, davon zu erfahren. Sie können uns entweder einen Link schicken oder auf Twitter (@DCUG_DACH) anpingen. Ein Mitschneiden der Konferenz per Video oder Audioaufnahme ist generell nicht erlaubt. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Event, wenn Sie dies tun möchten.
  3. Zitate, die in Interviews, auf Twitter oder auf unseren Feedbackformularen gegeben werden, dürfen ebenfalls für konferenzbezogene Inhalte verwendet werden. Selbstverständlich geben wir gerne die Quelle dazu an.

§ 8 Barrierefreiheit

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zur Konferenz oder einem Workshop kommen möchten und spezielle Anforderungen an Zugänglichkeit und Teilnahme haben (z.B. Rollstuhlzufahrt oder ähnliches). Wir tun unser Bestes, Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und Ihnen die Teilnahme so angenehm wie möglich zu machen.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kassel. Verantwortlich für die Veranstaltung vor Ort: Roy Textor.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Veranstaltungsbedingungen CloudCon / TecCon 2019